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110/2008
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Der Schweizer Bundesrat will abermals
Nach all den vielen Jahren der "Lösungen" hat man in Bern immer noch nicht gemerkt, |
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Der Bundesrat stellt die Weichen für eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur der Zukunft(zuletzt geändert am 19.12.2008)Bern, 19.12.2008 (GS-UVEK) - An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat ein Programm zur Beseitigung der gravierendsten Engpässe auf dem Nationalstrassennetz und seinen Vorschlag zur Mitfinanzierung der Verkehrsprogramme in den Agglomerationen in die Vernehmlassung geschickt. Zudem legte er die Eckwerte für den weiteren Ausbau des Bahnangebotes fest. Damit hat er die Grundlagen für eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur der Zukunft geschaffen, mit denen der weiterhin stark wachsende öffentliche und private Verkehr vernetzt und nachhaltig bewältigt werden kann. Im Rahmen dieser Vorlagen werden auch die verschiedenen Finanzierungsoptionen zur Diskussion gestellt. Die Infrastrukturnetze sind von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung. Weisen sie Lücken auf, so hemmt dies die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz. Weil Planung, Entscheidverfahren, Projektierung und Bau solcher Anlagen erfahrungsgemäss 10 bis 20 Jahre in Anspruch nehmen, müssen Engpässe früh erkannt und Massnahmen dagegen rechtzeitig eingeleitet werden. Die politischen Behörden entscheiden heute über die Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen im Jahre 2025. Abgestimmte Massnahmen auf Schiene und Strasse Die Schweiz verfügt derzeit über leistungsfähige Infrastrukturnetze. Dies gilt insbesondere auch für die Verkehrsinfrastrukturen. Da sämtliche Prognosen mit einem weiteren starken Wachstum der Mobilität rechnen, zeichnen sich jedoch auf dem Strassen- wie auch auf dem Schienennetz bereits gravierende Engpässe ab, welche vor allem in den grossen Städten und Agglomerationen zu massiven Staus und chronisch überfüllten Zügen führen können. Der Bundesrat will diese Engpässe mit einer Reihe von Massnahmen auf Schiene und Strasse verhindern, die aufeinander abgestimmt sind. Sie setzen vor allem auf die optimale Ausnutzung der bestehenden Kapazitäten und erst in zweiter Linie auf teure Ausbauten. Zudem entschärfen sie in erster Priorität diejenigen Engpässe, welche die Funktionsfähigkeit des ganzen Strassen- oder Schienennetzes beeinträchtigen. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat drei Vorlagen behandelt, welche die Leistungsfähigkeit des Strassen- und Schienennetzes mittel- und langfristig sichern und eine nachhaltige Bewältigung der wachsenden Mobilität gewährleisten. Zwei davon setzen Vorgaben aus dem Infrastrukturgesetz um, mit der dritten sollen die Vorgaben des Parlamentes aus den Beratungen zu ZEB 1 umgesetzt werden. Dabei werden auch die entsprechenden Finanzierungsoptionen zur Diskussion gestellt. Engpässe auf den Nationalstrassen beseitigen In den nächsten 20 Jahren sollen rund 5,5 Milliarden Franken aus dem Infrastrukturfonds in die Beseitigung der gravierendsten Engpässe auf dem Nationalstrassennetz investiert werden. Zu diesem Zweck werden zusätzliche Fahrspuren gebaut. In einer ersten Etappe sollen Projekte auf den Strecken Härkingen-Wiggertal und Blegi-Rütihof (ZG), auf der Nordumfahrung Zürich und im Raum Crissier für knapp 1,6 Milliarden Franken realisiert werden. Der Bundesrat hat eine entsprechende Botschaft in die Vernehmlassung geschickt. In einem zweiten Schritt sollen weitere Projekte folgen, die zuvor noch einmal auf ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis geprüft werden. In den grossen Agglomerationen existieren allerdings einige gravierende Engpässe, die nicht durch zusätzliche Fahrspuren entschärft werden können, weil der Raum dafür fehlt. Um sie zu beheben, müssen zusätzliche Strassenabschnitte gebaut werden. Besonders dringend sind die Umfahrung Morges/Lausanne und eine neue Autobahn im Zürcher Glatttal. Sie können nicht aus dem Infrastrukturfonds finanziert werden. Die entsprechenden Mittel müssen aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr generiert werden. In der Vernehmlassungsvorlage wird diese Problematik dargestellt. Ob Engpässe durch neue Streckenführungen behoben werden sollen, wird nach der Vernehmlassung entschieden. Verkehrsprobleme in den Agglomerationen lösen Im Infrastrukturfonds stehen in den nächsten 20 Jahren rund 6 Milliarden Franken für Projekte zur Verfügung, mit denen die Verkehrsinfrastrukturen in den Agglomerationen verbessert werden können. 2,6 Milliarden Franken hat das Parlament bereits für 23 baureife Projekte gesprochen. Mit weiteren 1,5 Milliarden Franken will der Bundesrat von 2011 bis 2014 insgesamt 26 Agglomerationsprogramme unterstützen; er hat heute einen entsprechenden Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt. Neben den Agglomerationen Zürich, Basel, Genf, Bern und Lausanne-Morges, wo die Verkehrsprobleme am grössten sind, erhalten auch kleinere Agglomerationen Bundesgelder. Mit Unterstützung des Bundes werden Massnahmen realisiert, welche sowohl beim öffentlichen Verkehr als auch beim motorisierten Individualverkehr und beim Langsamverkehr (Velofahrer und Fussgänger) ansetzen. Entscheidend für die Vergabe der Bundesgelder waren neben der Vernetzung der Verkehrsträger und der Verbesserung der Verkehrssysteme auch die Reduktion der Umweltbelastung, des Ressourcenverbrauchs und die Erhöhung der Verkehrssicherheit.Die restlichen 1,16 Milliarden Franken und eine Reserve von 780 Millionen Franken werden in einem zweiten Schritt verteilt. Das Bahnangebot weiter ausbauen Der Verkehr auf der Schiene wird in den nächsten Jahrzehnten überdurchschnittlich stark wachsen. Im Personenverkehr rechnen die Prognosen bis 2030 mit einer Zunahme von bis zu 30 Prozent, im Güterverkehr wird sie sogar bis zu 78 Prozent betragen. Mit der Zustimmung zum Gesetz über die Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) hat das Parlament in diesem Jahr bereits einen Kredit von gut 5 Milliarden Franken für ein Massnahmenpaket zum Ausbau des Bahnangebotes im Mittelland gesprochen. Weil dieses jedoch nicht ausreicht, um die Mobilitätsbedürfnisse im Zeitraum 2030 bis 2040 abzudecken, ist das UVEK vom Parlament beauftragt worden, eine Folgevorlage (Bahn 2030) auszuarbeiten. Der Bundesrat hat heute eine erste Aussprache zu Bahn 2030 geführt und damit die Weichen für den weiteren Ausbau der Bahn gestellt. Dieser soll vor allem im Fernverkehr zwischen den grossen Agglomerationen, im Regionalverkehr innerhalb der Agglomerationen und beim Güterverkehr vorgenommen werden. Das UVEK wird bis Ende 2010 eine Vernehmlassungsvorlage mit zwei Varianten vorlegen. Die eine rechnet mit einem Investitionsbedarf von 21 Milliarden Franken, die zweite mit einem solchen von 12 Milliarden Franken. Bei der zweiten Variante müsste auf einen substanziellen Ausbau des Angebotes innerhalb der Agglomerationen verzichtet werden. Die Finanzierung soll, wie bei ZEB, aus dem FinöV-Fonds erfolgen. Um die ersten Projekte etwa 2017 realisieren zu können, ist dieser auf befristete zusätzliche Einnahmen angewiesen. Sie könnten über eine Abgabe auf Bahnbilleten oder den Kantonsanteil an der LSVA generiert werden. Wie werden die Verkehrsinfrastrukturen der Zukunft finanziert? Die Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturen im Schienen- und Strassenbereich erfolgt aus drei Gefässen, die miteinander verknüpft sind: Spezialfinanzierung Strassenverkehr: Aus ihr werden der gesamte Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen finanziert. Dieses Gefäss wird durch die Mineralölsteuer, den Mineralölsteuerzuschlag und die Erträge aus der Autobahnvignette alimentiert. Ein Teil der Einnahmen fliesst in den FinöV-Fonds, ein weiterer Teil in den Infrastrukturfonds. FinöV-Fonds: Aus ihm werden neben den Anschlüssen ans Hochgeschwindigkeitsnetz (HGV) und der Lärmsanierung der Eisenbahn vor allem die Eisenbahn-Grossprojekte NEAT und Bahn 2000 (inklusive ZEB) finanziert. Gespiesen wird er zum einen durch die Erträge der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und durch die Mehrwertsteuer (0,1 Prozent), zum anderen aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (Einnahmen aus der Mineralölsteuer). Um auch Bahn 2030 aus diesem Topf finanzieren zu können, sind zusätzliche Finanzierungsquellen (Bahnabgabe, zusätzliches Mehrwertsteuerpromille oder die Verwendung des Kantonsanteils an den LSVA-Einnahmen) nötig. Infrastrukturfonds: Aus ihm werden die Programme zur Fertigstellung des Nationalstrassennetzes (8,5 Mia. in den nächsten 20 Jahren) und zur Engpassbeseitigung auf den Nationalstrassen finanziert (5,5 Mia. in den nächsten 20 Jahren). Zudem werden Programme zur vernetzten Verbesserung der Strassen- und Schieneninfrastruktur in den grossen Agglomerationen unterstützt (6 Mia. in den nächsten 20 Jahren) und Beiträge zur Substanzerhaltung bei den Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen (0,8 Mia) gesprochen. Dieser Fonds wird aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (Mineralölsteuer, Mineralölsteuerzuschlag und Autobahnvignette) gespiesen. Die Spezialfinanzierung Strassenverkehr finanziert also nicht nur den Ausbau und Unterhalt des Nationalstrassennetzes, sondern über den Infrastrukturfonds und den FinöV-Fonds teilweise auch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Kurzfristig generiert dieses Gefäss noch genügend Einnahmen, um den geplanten Ausbau der beiden Infrastrukturen zu gewährleisten. Mittel- und langfristig zeichnet sich jedoch eine Finanzierungslücke ab. Der Hauptgrund ist, dass der Mineralölsteuerzuschlag seit 1974 nicht mehr an die Teuerung angepasst worden ist. Hinzu kommen steigende Unterhaltskosten und zusätzliche Aufgaben. Mittelfristig drängt sich deshalb eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlages auf – die Höhe hängt wesentlich vom künftigen Investitionsvolumen bei den Nationalstrassen und im öffentlichen Verkehr ab. Dabei ist zu beachten, dass ein solcher Zuschlag nicht mit einer allfälligen CO2-Abgabe auf Treibstoffen addiert, sondern mit dieser verrechnet würde. Wie weiter beim Netzbeschluss? Im Anschluss an die Überprüfung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz hat der Bundesrat im Sommer 2008 vorgeschlagen, knapp 400 Kilometer bestehende Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz aufzunehmen. Die vorgeschlagene Kompensation für die Mehraufwendungen des Bundes war in der Vernehmlassung auf breite Ablehnung gestossen. Daher skizziert der Bundesrat in der Vorlage Engpassbeseitigung drei Optionen für die Anpassung des Netzbeschlusses: Status quo: Der Bund verzichtet auf die Übernahme der Kantonsstrassen. Teilweise Kompensation: Die Kantone müssen die Kosten für den Unterhalt und den Betrieb der Strassen kompensieren, allfällige Ausbauten gehen jedoch zulasten des Bundes. Vollständige Kompensation der durch die Übernahme entstehenden Kosten durch die Kantone. Welche Variante weiterverfolgt wird, soll nach der Vernehmlassung entschieden werden. Adresse für Rückfragen Presse- und Informationsdienst UVEK, Bundeshaus Nord, 3003 Bern +41.31.322.55.11 Internet-Verknüpfung zur Pressemitteilung ![]() |